Antivirale Validierung

Warum Antivirale Validierung?

Eine Behandlung bzw. Therapie ist bei Viruserkrankungen i.d.R. nicht möglich; daher steht undedingt die Infektionsvermeidung im Vordergrund.


Überall dort wo Menschen zusammenkommen, ist im Prinzip die Möglichkeit gegeben, dass Viren übertragen werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Bereiche wo kranke Menschen aufeinandertreffen, wie beispielsweise in Arztpraxen, Krankenhäusern und Kliniken. Dabei können sowohl die Patienten als auch das Personal infiziert sein und die Erreger wechselseitig weitergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn beim Patienten eine Grunderkrankung vorliegt, die das Immunsystem betrifft.

Vergleichbare Verhältnisse sind u.a. in Heimen für ältere Menschen gegeben. Zwar sind die Bewohner nicht grundsätzlich krank, aber durch ihr fortgeschrittenes Lebensalter ist ihr Immunsystem nicht mehr so leistungsfähig. In der Folge ist dieser Personenkreis entsprechend häufiger von Infektionen betroffen.

Viruswirksame Desinfektion? Ein weiterhin drängendes Thema - auch im Krankenhaus!
  • Nach einer amerikanischen Studie sind ca. 2-10 % aller Hospitalinfektionen viral bedingt. Dies führt bei den betroffenen Patienten zu einer ca. 10 Tage längeren Liegedauer im Krankenhaus (Wright SA & Bieluch VM: Selected nosocomial viral infections. Heart Lung 22: 183-187, 1993). Allerdings ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, da nosokomiale Virusinfektionen statistisch selten diagnostisch abgesichert dokumentiert werden.
  • Auf einer pädiatrischen Station kam es zu einer anhaltenden Rotavirus-Epidemie, die trotz ausgedehnter Desinfektionsmaßnahmen (unter Verwendung eines nicht-zertifizierten Desinfektionsmittel auf der Basis von quarternären Ammoniumverbindungen) nicht gestoppt werden konnte. Erst nach Verwendung eines aldehydischen Desinfektionsmittels, das auch gegen nicht-behüllte Enteroviren als viruswirksam getestet war, konnte die Epidemie eingedämmt werden (Thraenhart O: Desinfektion, Sterilisation in "Medizinische Virologie" (ed: Doerr, Gerlich; Thieme-Verlag, 2002).
  • Von kontaminierter (Krankenhaus)-Wäsche geht nach einer Erhebung am Universitätsklinikum Essen eine hohe Infektionsgefährdung aus. Als deutlicher Hinweis darauf gilt der Befund aus der zentralen Wäscherei, dass nämlich der Durchseuchungsgrad mit Hepatitis-B-Virus (vor Einführung der Impfung) bei 30 Prozent der Beschäftigten lag (Kuwert et al. mhp-Verlag). Die Angestellten der zentralen Wäscherei hatten damit sogar das fünfthöchste Expositionsrisiko aller Einheiten des Klinikums. Zusätzlich (zum Hepatitis-B-Virus) kontaminieren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl weiterer Viren die Wäsche (durch Ausscheidung von Exkreten, Sekreten und Blutverunreinigungen).
  • Patienten und medizinisches Personal können durch ungenügend gereinigte und desinfizierte patientennahe Flächen, die mit Virus-kontaminiertem Blut von Erkrankten verunreinigt sind, infiziert werden (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundhbl. 2004; 47:51-61) (Empfehlung des RKI: Reinigung und Desinfektion von Flächen (PDF)). Zu diesen (vorwiegend behüllten) Viren gehören z.B. Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus (HCV), das humane Immundefizienzvirus (HIV) oder das nicht umhüllte Parvovirus B 19.
  • Selbst geringste Blutspuren können große Mengen an infektionstüchtigen Viren enthalten. In einem Mikroliter (1.000tel Milliliter!) Blut können beispielsweise bis zu 106 infektiöse Einheiten HBV enthalten sein.

Diese Beispiele verdeutlichen die erhebliche gesundheitspolitische Relevanz und die wirtschaftlichen Folgen nosokomialer Virusinfektionen. Zu deren Verhütung bzw. zur Unterbrechung von entsprechenden Infektketten ist die Verwendung von viruswirksamen Desinfektionsmitteln von größter Bedeutung.

Darüber hinaus besteht nach dem Medizinproduktegesetz für die Aufbereitung von Instrumenten und anderem medizinischen Gerät (soweit diese Medizinprodukte sind) die gesetzliche Verpflichtung, dass von diesen anschließend keine Infektionsgefahren mehr ausgehen. In einer entsprechenden Empfehlung des Robert Koch-Institutes und des BfArm (Bundesgesundheitsbl (2012); 55:1244-1310) (Empfehlung des RKI: Aufbereitung von Medizinprodukten (PDF)) wird ausgeführt, dass zur Aufbereitung nur Verfahren und Desinfektionsmittel eingesetzt werden sollen, die nachweislich gegenüber Bakterien und Pilzen (Wirkbereich A) und gegenüber Viren (Wirkbereich B) wirksam sind.