Einreisebestimmungen
Japan
Japan ist tollwutfrei. Deshalb gelten auch für die Einreise von Tieren aus Mitgliedstaaten der EU besondere Einreisebestimmungen.
Die Japanischen Behörden unterscheiden 2 Gruppen von Ländern bzw. Regionen:
- „designated regions“ = Dieses sind: Iceland, Australia, New Zealand, Fiji Islands, Hawaii and Guam
- “Non-designated regions” = alle übrigen Länder – so auch die Staaten der EU
Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)
1. Kennzeichnung
- Durch Implantation eines Mikrochips (ISO-Standard 11784 oder 11785).
- Bei Verwendung anderer Mikrochips muss der Importeur sicherstellen, dass ein Lesegerät zur Verfügung steht, um das Tier identifizieren zu können).
2. Impfung (nach erfolgter Kennzeichnung)
- Es wird eine 2-malige Tollwutimpfung verlangt (mit einem anerkannten Impfstoff.
- 1. Impfung: Mindestalter des Tieres = 91 Tage
- 2. Impfung: mit Abstand zur ersten Impfung von mehr als 30 Tagen - aber noch innerhalb der Gültigkeit der ersten Impfung (i.d.R. 1 Jahr).
- Für den Fall, dass die Gültigkeit der Impfung(en) VOR der Ankunft in Japan abläuft, ist eine 3. Impfung (gegeben innerhalb des Gültigkeitszeitraums) erforderlich.
3. Blutprobe
- Entnahme der Blutprobe nach der zweiten Impfung.
4. Untersuchung
- Im FAVN-Test in einem vom japanischen Landwirtschaftsministerium akzeptierten Labor (z.B. EUROVIR Hygiene-Labor); Mindestwert: 0,5 IU/mL
- Einsendeschein / EUROVIR für Serumproben zur Tollwutantikörperbestimmung, Tiere [docx].
- Das Testergebnis ist 2 Jahre gültig (ab dem Datum der Blutentnahme).
5. Dokumentation
- Bei ausreichendem Titerwert: Eintragung des Ergebnisses in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
6. Wartefristen
- Reiseantritt frühestens nach einer Wartezeit von 180 Tagen nach der Blutentnahme.
- Das Tier kann innerhalb von 2 Jahren nach der Blutentnahme eingeführt werden, wenn die Tollwutimpfung in der vorgeschriebenen Zeit aufgefrischt wird.
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren (vorhergehender Absatz) kann das Tier OHNE eine erneute 180-Tage-Wartefrist eingeführt werden, sofern a). die Impfung(en) regelmäßig weiter aufgefrischt wurden und b). vor Reiseantritt eine erneute Tollwutantikörperbestimmung durchgeführt wurde.
7. Besondere Regelungen und Begriffe
- Die Einreise sowie der Ankunftsort in Japan ist den Japanischen Behörden mindestens 40 Tage vor der Einreise anzuzeigen (entspr. Formulare sind über den Link [s.u.] verfügbar).
- Vor der Einreise nach Japan (innerhalb von max. 10 Tagen) muss ein (Amts)tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden (entspr. Formulare sind über den Link [s.u.] verfügbar).
- Wurde das Gesundheitszeugnis von einem niedergelassenen Tierarzt erstellt, muss dieses von einem Amtstierarzt bestätigt werden.
- Werden alle Vorgaben eingehalten, beträgt die Quarantäne bei Ankunft in Japan maximal 12 Stunden, ansonsten bis zu 180 Tagen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare