Einreisebestimmungen

Japan

Japan ist tollwutfrei. Deshalb gelten auch für die Einreise von Tieren aus Mitgliedstaaten der EU besondere Einreisebestimmungen.

Die Japanischen Behörden unterscheiden 2 Gruppen von Ländern bzw. Regionen:

  1. designated regions“ = Dieses sind: Iceland, Australia, New Zealand, Fiji Islands, Hawaii and Guam
  2. “Non-designated regions” = alle übrigen Länder – so auch die Staaten der EU

Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)

1. Kennzeichnung

  • Durch Implantation eines Mikrochips (ISO-Standard 11784 oder 11785).
  • Bei Verwendung anderer Mikrochips muss der Importeur sicherstellen, dass ein Lesegerät zur Verfügung steht, um das Tier identifizieren zu können).

2. Impfung (nach erfolgter Kennzeichnung)

  • Es wird eine 2-malige Tollwutimpfung verlangt (mit einem anerkannten Impfstoff.
  • 1. Impfung: Mindestalter des Tieres = 91 Tage
  • 2. Impfung: mit Abstand zur ersten Impfung von mehr als 30 Tagen - aber noch innerhalb der Gültigkeit der ersten Impfung (i.d.R. 1 Jahr).
  • Für den Fall, dass die Gültigkeit der Impfung(en) VOR der Ankunft in Japan abläuft, ist eine 3. Impfung (gegeben innerhalb des Gültigkeitszeitraums) erforderlich.

3. Blutprobe

  • Entnahme der Blutprobe nach der zweiten Impfung.

4. Untersuchung

5. Dokumentation

  • Bei ausreichendem Titerwert: Eintragung des Ergebnisses in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.

6. Wartefristen

  • Reiseantritt frühestens nach einer Wartezeit von 180 Tagen nach der Blutentnahme.
  • Das Tier kann innerhalb von 2 Jahren nach der Blutentnahme eingeführt werden, wenn die Tollwutimpfung in der vorgeschriebenen Zeit aufgefrischt wird.
  • Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren (vorhergehender Absatz) kann das Tier OHNE eine erneute 180-Tage-Wartefrist eingeführt werden, sofern a). die Impfung(en) regelmäßig weiter aufgefrischt wurden und b). vor Reiseantritt eine erneute Tollwutantikörperbestimmung durchgeführt wurde.

7. Besondere Regelungen und Begriffe

  • Die Einreise sowie der Ankunftsort in Japan ist den Japanischen Behörden mindestens 40 Tage vor der Einreise anzuzeigen (entspr. Formulare sind über den Link [s.u.] verfügbar).
  • Vor der Einreise nach Japan (innerhalb von max. 10 Tagen) muss ein (Amts)tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden (entspr. Formulare sind über den Link [s.u.] verfügbar).
  • Wurde das Gesundheitszeugnis von einem niedergelassenen Tierarzt erstellt, muss dieses von einem Amtstierarzt bestätigt werden.
  • Werden alle Vorgaben eingehalten, beträgt die Quarantäne bei Ankunft in Japan maximal 12 Stunden, ansonsten bis zu 180 Tagen.

 

Weitere Informationen sowie Antragsformulare

www.maff.go.jp

 

 

 

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