Einreisebestimmungen
Neuseeland
Neuseeland ist tollwutfrei. Deshalb gelten für die Einreise von Tieren besondere Einreisebestimmungen.
Die Bestimmungen für Neuseeland ähneln denen Australiens, weisen aber auch deutliche Unterschiede auf. Die Neuseeländischen Behörden unterscheiden 3 Gruppen von Ländern bzw. Regionen:
- Gruppe 1 = Australien, Norfolk Island
- Gruppe 2 = Länder, die nachgewiesenermaßen Tollwutfrei sind (u.a. Island, Hawaii, Guam, Japan und einige weitere Länder / Inseln
- Gruppe 3 = Länder, die die Tollwut durch geeignete Maßnahmen gut unter Kontrolle haben. Dazu zählen auch die (meisten) Staaten der EU
Ausgehend von einem EU-Staat (= Gruppe 3) sind die folgenden Schritte in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)
1. Vorbedingungen
- Das Tier muss sich vor der Einreise nach Neuseeland für mindestens 6 Monate in einem Land mindestens der Gruppe 3 aufgehalten haben.
- Das Tier muss mindestens 9 Monate alt sein.
- Das Tier darf bei der Einreise nicht mehr als 42 Tage trächtig sein.
- Für eine Reihe von Rassen/Hybride besteht ein Importverbot.
- Für Hunde gilt, dass bei den Tieren bis zur Einreise niemals eine Infektion mit Brucella canis oder Babesia gibsoni diagnostiziert worden sein darf, unabhängig von einer Behandlung.
2. Kennzeichnung
- Durch Implantation eines Mikrochips (ISO-Standard).
- Die Kennzeichnung (Implantation) muss durch einen anerkannten Tierarzt erfolgt sein.
- Bei jeder Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Einreise nach Neuseeland steht bzw. hierfür erforderlich ist, ist die Identität des Tieres anhand des Mikrochips zu dokumentieren.
3. Impfung
- Tollwutimpfung durch einen anerkannten Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.
- Das Mindestalter des Tieres bei der Erstimpfung ist 3 Monate. Wenn es sich um die erste Tollwutimpfung des Tieres handelt, muss die Impfung mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgen.
- Die Impfung muss bei der Einreise (noch) gültig sein. Ggf. muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft werden. Jede Auffrischungsimpfung darf bei der Einreise nicht älter als 12 Monate sein.
4. Blutprobe
- Entnahme der Blutprobe nach 3 – 4 Wochen nach der Impfung (der Zeitraum ist nicht bindend vorgeschrieben).
5. Untersuchung
- Im FAVN-Test beim Eurovir Hygiene-Labor bzw. in einem von der EU zugelassenen Labor (Mindestwert: 0,5 IU/mL).
- Einsendeschein / EUROVIR für Serumproben zur Tollwutantikörperbestimmung, Tiere [docx].
- Mit dem Tag der Blutentnahme im Labor beginnt eine Mindestwartefrist von 3 Monaten (vor der Einreise). Danach ist das Testergebnis noch für 24 Monate gültig (ab dem Datum der Blutentnahme).
6. Dokumentation
- Bei jeder Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Einreise nach Neuseeland steht bzw. hierfür erforderlich ist, ist die Identität des Tieres anhand des Mikrochips zu dokumentieren.
- Zur Einreise müssen eine Reihe von Dokumenten zur Identität des Tieres, dessen Gesundheits-Zustand/-Historie, Belege zur Impfhistorie sowie zur Tollwutimmunität vorgelegt werden, wovon ein umfangreicher Teil von einem amtlichen Tierarzt bestätigt werden muss.
7. Wartefristen
- Reiseantritt frühestens nach einer Wartezeit von 3 Monaten (die Frist beginnt mit dem Tag der Blutentnahme).
8. Besondere Regelungen und Begriffe
- Es müssen weitere Impfungen und Behandlungen gegen verschiedene andere Erreger (als Tollwut) sowie Parasiten durchgeführt und nachgewiesen werden.
- Innerhalb von 2 Tagen vor der Einreise muss ein (Amts)tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden.
- Direkt nach der Einreise wird das Tier in eine Quarantänestation verbracht, wo eine Mindestquarantäne von 10 Tagen abgeleistet werden muss. In dieser Zeit werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt.
9. Unterlagen und Check-Listen
- Auf der Homepage der Neuseeländischen Behörden (Link: s.u.) stehen die notwendigen Formulare und Unterlagen sowie Checklisten zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare