PET Travel Scheme

Einreisebestimmungen

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Informieren Sie sich bitte gezielt über die konkreten Bedingungen des Reiselandes.

Die folgenden Kernpunkte sind praktisch bei allen Bestimmungen der jeweiligen Länder enthalten und unterscheiden sich nur in Details.

Kennzeichnung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist die eindeutige Kennzeichnung der Tiere. Die Kennzeichnung muss regelmäßig vor der Impfung gegen Tollwut erfolgen. Impfungen, die vor der Kennzeichnung gegeben wurden sind formal ungültig.

Impfung

Die Impfung muss mit einem im Herkunftsland zugelassenen und nach den Vorgaben der WHO hergestellten inaktivierten Tollwutimpfstoff erfolgen. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung eindeutig gekennzeichnet sein. Die erste Tollwutimpfung ist bei Jungtieren frühestens im Alter von 12 Wochen möglich.

Da zu diesem frühen Zeitpunkt jedoch noch maternale Antiköper vorliegen können, die u.U. zu Interferenzen bei der Antikörperbildung beim Impfling führen können, raten wir grundsätzlich zu einer späteren Tollwut-Erstimpfung bei Jungtieren (mit etwa 6 Monaten). Wurde bereits früh geimpft, so empfiehlt sich eine Wiederholungs-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb derjenigen Zeitabstände durchgeführt werden, die vom jeweiligen Impfstoffhersteller vorgegeben werden (i.d.R. 12 Monate, einige Impfstoffe auch 3 Jahre), bzw. innerhalb des Zeitrahmens, der vom Reiseland vorgeschrieben wird, falls abweichende Regelungen bestehen. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich eine jährliche Auffrischung auch für den Fall, dass der Hersteller ein größeres Intervall empfiehlt (z.B. 3 Jahre).

Grundsätzlich gilt, dass bei jedweder Überschreitung der Fristen zur Auffrischungsimpfung (1 bzw. 3 Jahre, entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers) ein bestehendes Tollwutzertifikat seine Gültigkeit verliert und das gesamte Verfahren erneut von vorn beginnt.

Tollwutantikörperbestimmung (Bluttest)

Mit diesem Test (FAVN-Test) wird überprüft, ob das Tier nach der Impfung / den Impfungen auch tatsächlich gegenüber dem Tollwutvirus eine Immunität aufweist oder nicht (Details zum Test unter [Link]).

Es gibt bei den Einreiseländern unterschiedliche Vorgaben, ob ein solcher Test im Rahmen der Vorbereitungen zur Einreise gefordert wird. Hier besteht i.d.R. eine Korrelation zum Tollwutstatus der Herkunftsländer. Bei Reisen innerhalb der EU beispielsweise, ist keine Bestimmung der Immunität erforderlich - für alle EU-Staaten ist eine „günstige Tollwutsituation“ gegeben. Für die Einreise von Tieren aus Ländern mit einer „ungünstigen Tollwutsituation“ jedoch verlangt die EU den genannten Immunitätsnachweis (d.h. die Tollwutantikörperbestimmung).

Blutprobe

Nach der Impfung muss i.d.R. eine Wartezeit abgewartet werden, bevor die Blutprobe entnommen werden kann/darf. Neben den Angaben zur Kennzeichnung (s.o.) werden zusätzlich noch weitere Angaben erfasst, die im Einsendeschein zu dokumentieren sind. Alle Proben müssen eindeutig gekennzeichnet sein (auch Einzelproben) und die Angaben auf dem Probenröhrchen und auf dem Einsendeschein müssen übereinstimmen.

Die Bestimmung des Antikörpertiters muss regelmäßig in einem anerkannten Labor erfolgen. Welche dieses sind, liegt im Ermessen der jeweiligen Länder. Die EU-Laborliste wird von vielen Ländern anerkannt – es gibt aber auch Länder mit eigenen Laborlisten (z.B. Japan, USA, China).

Wartefristen

Auch hier gibt sehr unterschiedliche Vorgaben - i.d.R. besteht eine Korrelation zum Tollwutstatus der Herkunftsländer. Bei Reisen innerhalb der EU gibt es z.B. keine Wartefristen (für alle EU-Staaten ist eine „günstige Tollwutsituation“ gegeben). Für die sog. Drittstaaten (Länder mit einer ungünstigen Tollwutsituation) verlangt auch die EU eine Wartefrist, diese beträgt aktuell 3 Monate.

Einige klassisch tollwutfreie Länder (Japan, Australien, Neuseeland und andere) verlangen dagegen eine Wartefrist von 180 Tagen (6 Monate). Dieses gilt im Übrigen auch für die EU-Staaten (als Herkunftsland).

In diesem Punkt ist es unumgänglich, sich bei den Einreiseländern gezielt zu informieren, welche Regelungen für die jeweiligen Herkunftsländer aktuell gelten.

Befund/Zertifikat

Nach dem Test wird ein (kurzer) Befundbericht (bzw.) Zertifikat erstellt, aus dem das Resultat der Untersuchung hervorgeht (mit Angabe des Titerwerts). Dieses Dokument wird (i.d.R. an den einsendenden Tierarzt) a. in Papierform / per Post sowie b. als pdf-Dokument / per E-Mail übermittelt. Der Tierarzt überträgt das Ergebnis in den EU-Heimtierausweis. Dieses Zertifikat behält zeitlebens die Gültigkeit - unter der Voraussetzung, dass das Tier regelmäßig (nach den Herstellervorgaben bzw. den Reiselandvorschriften) gegen Tollwut geimpft wird. Bei einer Frist-Überschreitung muss in jedem Falle eine erneute Titerbestimmung durchgeführt werden bzw. das gesamte Verfahren, bestehend aus Impfung und Antikörperbestimmung beginnt von vorn.

Im Rahmen der Digitalisierung erstellen wir den elektronischen Befundbericht / das elektronische Zertifikat (pdf-Dokument) mit einer digitalen Signatur. Diese Signatur stellt eine sog. qualifizierte digitale Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung dar, die einer händischen Unterschrift gleichgestellt ist. Beachten Sie dennoch, dass an einigen Grenzübergangsstellen bzw. in einigen Ländern ein papierbasiertes Dokument verlangt wird / werden kann. Sie sollten deshalb ggf. zusätzlich auch das papierne Dokument mit sich führen.

noch ein Hinweis

Bei der Darstellung der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder haben wir uns natürlich Mühe gegeben. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der aufgeführten Regelungen übernehmen.

Bitte informieren Sie sich selbst noch einmal bei den jeweiligen Einreiseländern nach den zum Zeitpunkt geltenden aktuellen Regelungen. Am Ende jeder Seite ist ein entsprechender Link angegeben.

 

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