Einreisebestimmungen

Hinweis zum Brexit:

Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich (UK) die EU verlassen. Obwohl dieser Termin nicht mehr lange hin ist, gibt es bisher noch keine Festlegung, ob sich an den bestehenden Regelungen etwas ändert - und falls ja - wie diese Änderungen aussehen. Wenn Sie in der nächsten Zeit Reisen mit Ihrem Haustier planen (zwischen EU und UK), informieren Sie sich bitte zeitnah bei dem Britischen Landwirtschaftsministerium (Link) bzw. bei der EU (Link).

Zur Zeit wird intensiv verhandelt. Sollte es keinen speziellen „Deal“ geben, wird aus UK ein sog. „Drittland“. Hier gibt es dann 2 Möglichkeiten:
  1. UK wird zu einem „gelisteten Drittland“ (Land den Mittgliedsstaaten gleichgestellt oder Land mit einer „günstigen Tollwutsituation“). In diesem Fall ändert sich praktisch nichts.
Oder
  1. UK wird zu einem „nicht-gelisteten Drittland“ (übrige Länder). In diesem Fall sind die Auswirkungen deutlich und eine Tollwutantikörper-Titerbestimmung (Bluttest) und ggf. wird eine 3-monatige Wartezeit erforderlich.

    Auch wenn die Möglichkeit 1 (gelistetes Drittland) am wahrscheinlichsten ist, kann der 2. Fall (nicht-gelistetes Drittland) nicht vollständig ausgeschlossen werden. Um sicher zu gehen, empfiehlt die Britische Regierung deshalb, sich auf den „Worst case“ vorzubereiten, auch wenn sie diesen als unwahrscheinlich einstuft (d.h. den Fall 2) (Link).


Vereinigtes Königreich (UK), Irland, Malta

Diese Länder sind tollwutfrei. Ab dem 1.1.2012 wurden die bisdahin geltenden nationalen Regelungen an die der anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. Für Reisen innerhalb der EU ist dementsprechend keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich.



Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
  1. Kennzeichnung

    Es wird ausschließlich die Kennzeichnung durch einen Mikrochip anerkannt. Eine Tätowierung ist nicht ausreichend.
  2. Impfung

    Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.
  3. Dokumentation

    Eintragung der Impfung in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
  4. Wartefristen

    Reiseantritt frühestens 21 Tage nach der Impfung. Unmittelbar vor Reiseantritt (UK: 24 – 48 Stunden, IRL und Malta: 24 – 120 Stunden) ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus spp) erforderlich (aktuelle Regelungen: vergl. Links [unten]).
  5. Besondere Regelungen und Begriffe

    Für das Vereinigte Königreich gilt, dass Haustiere nur auf zugelassenen Routen (Fähren, Flughäfen) durch zugelassene Verkehrsunternehmen eingeführt werden dürfen. Für Irland wurde die gleichlautende Regelung für Haustiere aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten aufgehoben. Nicht zugelassene Hunderassen sind: Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brazilieiro. Zur Einfuhr nach Malta muss der Besitzer schriftlich erklären, dass sich das Tier mindestens 6 Monate vor der Einreise nach Malta im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten hat.

Weitere Informationen