Regelwerke Viruzidie

Liste der DVG

Prüfrichtlinie zum Nachweis einer Viruswirksamkeit von Desinfektionsmitteln. Erarbeitet von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V.


Inhalt

  • Zusammenstellung von Mitteln mit geprüfter Wirksamkeit als Leitfaden für die routinemäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln 1. in der Tierhaltung, 2. der Tierärztlichen Praxis sowie 3. im Lebensmittelbereich
    weitere Informationen (externer Link)
  • nationales Zertifikat mit europaweiter Akzeptanz
  • Prüfung in den Bereichen Tierhaltung und/oder Tierärztliche Praxis für die Sparten Bakterizidie, Tuberkulozidie, Fungizidie, Viruzidie sowie antiparasitäre Wirkung bzw. im Bereich Lebensmittel für die Sparten Bakterizidie, Levurozidie, Fungizidie, und Viruzidie.

Prüfung der Viruzidie (11)


  1. Bereich Tierhaltung (nach der Prüfrichtlinie, 4. Auflage [Stand 21.02.2015]. Für die Viruzidie ist die Prüfrichtlinie noch in der Überarbeitung und z.Z. wird eine Prüfung zur Viruzidie / Bereich Tierhaltung in Anlehnung an die Regelungen für die Viruzidie der 3. Auflage [2000]) verlangt.
    • Prüfung der Viruzidie nach der Qualifikation: "begrenzt viruzid" (Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren; Testviren: Newcastle Disease-Virus und Vakziniavirus) bzw. "viruzid" (Wirksamkeit gegenüber unbehüllten Viren; Testviren: ECBO-Virus, Reo-Virus Typ I, Newcastle Disease-Virus und Vakziniavirus)

      Stufe 1: Zunächst Prüfung im Suspensionstest - für den Wirkbereich "begrenzt viruzid": mit zwei (von 4) Testviren bzw. für den Wirkbereich "viruzid": mit allen 4 Testviren

      Stufe 2: Nachfolgend Carriertests mit Keimträgern aus Holz - für den Wirkbereich "begrenzt viruzid": mit zwei (von 4) Testviren bzw. für den Wirkbereich "viruzid": mit allen 4 Testviren

  2. Bereich Tierärztliche Praxis (nach der Prüfrichtlinie, 4. Auflage [Stand 21.02.2015])
    • Prüfung der Viruzidie im Keimträgertest (Carriertest) mit dem Testvirus Murines Parvovirus (bzw. Minute Virus of Mice, MVM). Ein Suspensionstest ist nicht vorgesehen.

  3. Bereich Lebensmittel (nach der Prüfrichtlinie, 4. Auflage [Stand 21.02.2015]; eine Prüfung der Viruzidie ist nur für den Bereich „Großküche“ vorgesehen)
    • Prüfung der Viruzidie im Keimträgertest (Carriertest) mit dem Testvirus Murines Norovirus (MNV). Ein Suspensionstest ist nicht vorgesehen.

Adressat der Gutachten bzw. Verfahren

  • Grundsätzlich ist für jeden beantragten Wirkungsbereich ein Gutachten über die Prüfung des Desinfektionsmittels mit der in den Richtlinien vorgeschriebenen Methode vorzulegen; einzureichen beim Ausschuss „Desinfektion“ der DVG sowie deren Gutachter.
  • Anschließend erfolgt eine Bestätigung der listungsrelevanten Ergebnisse des vorgelegten Gutachtens in einer verkürzten Untersuchung (Eckwertprüfung), deren Umfang aufgrund der Ergebnisse des vorgelegten Gutachtens festgelegt wird.
  • Derzeit sind für die Viruzidie (Tierhaltung) bis zur Verabschiedung der überarbeiteten DVG-Richtlinien noch zwei Vollgutachten vorzulegen.
  • Alle neu zu listenden Präparate müssen die in den gültigen DIN EN Normen festgelegten obligatorischen Prüfbedingungen erfüllen.

Anmerkung des Autors

  • Die Überarbeitung der Prüfrichtlinien „Viruzidie“ ist bis auf den Bereichen „Tierhaltung“ abgeschlossen und in der 4. Auflage der Prüfrichtlinien der DVG veröffentlicht. Durch die Überarbeitung erfolgte eine Annäherung an das Europäische Regelwerk.