Regelwerke Viruzidie

Liste des RKI (nach § 18 IfSG)

Richtlinie des Robert Koch-Institutes zur Prüfung der Viruzidie von chemischen Flächendesinfektionsmitteln und Instrumentendesinfektionsmitteln, die in die Liste gemäß § 18 IfSG aufgenommen werden sollen (13).


Inhalt

  • nationales Zertifikat ohne zeitliche Begrenzung
  • Liste als Leitfaden für die behördlich angeordnete Anwendung von Desinfektionsmitteln im Seuchenfall nach § 18 IfSG z.B. in Krankenhäusern, Praxen und Heimen
  • Prüfung in den verschiedenen Bereichen (Hände-, Flächen-, Instrumentendesinfektion, der chemothermischen Wäschedesinfektion, der Desinfektion in Reinigungsautomaten und andere) für die Sparten Bakterizidie (Wirkbereich A) und die Viruzidie (Wirkbereich B) und andere (C und D: best. Sporen) RKI-Liste
  • Prüfung der Viruzidie für die chemothermische Wäschedesinfektion (≥ 30 °C): Suspensionsversuche nach der DVV/RKI-Leitlinie [2015] mit Parvovirus als einzigem Testvirus.

Schrittweise Prüfung z.B. der Viruzidie

Prüfung der Viruzidie für Instrumenten- bzw. Flächendesinfektionsmittel in zwei aufeinanderfolgenden Stufen:
  • 1. Stufe:
    zunächst Suspensionstests nach der DVV/RKI-Leitlinie [2015] mit den vier Testviren (Adeno-, Polio-, Papovavirus SV40 und Murinem Norovirus (Frau Dr. Schwebke; pers. Korrespondenz)
  • 2. Stufe:
    nachfolgend Carriertests für 1. die Instrumentendesinfektion: mit beiden resistentesten Testviren aus dem 1. Test [14-16]) bzw. 2. die Flächendesinfektion: nur mit Parvovirus(14, 17-18)

Adressat der Gutachten bzw. Verfahren

  • Für den Wirkbereich B (Viruzidie) ist ein Gutachten erforderlich, einzureichen beim Robert Koch-Institut, Fachgebiet 14- Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene