PET Travel Scheme

Einreisebestimmungen

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Informieren Sie sich bitte hier gezielt über die konkreten Bedingungen des Reiselandes.


Kennzeichnung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist die eindeutige Kennzeichnung der Tiere. Die Kennzeichnung muss vor der Impfung gegen Tollwut erfolgen.

Impfung

Die Impfung muss mit einem im Herkunftsland zugelassenen und dem WHO Standard entsprechenden inaktivierten Tollwutimpfstoff erfolgen. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung eindeutig gekennzeichnet sein. Die erste Tollwutimpfung ist bei Jungtieren frühestens im Alter von 12 Wochen möglich. Da zu diesem frühen Zeitpunkt jedoch noch maternale Antiköper vorliegen können, die u.U. zu Interferenzen bei der Antikörperbildung beim Impfling führen können, raten wir grundsätzlich zu einer späteren Tollwut-Erstimpfung bei Jungtieren (mit etwa 6 Monaten). Wurde bereits früh geimpft, so empfiehlt sich eine Wiederholungs-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb derjenigen Zeitabstände durchgeführt werden, die vom jeweiligen Impfstoffhersteller vorgegeben werden (i.d.R. 12 Monate, einige Impfstoffe auch 3 Jahre), bzw. innerhalb des Zeitrahmens, der vom Reiseland vorgeschrieben wird, falls abweichende Regelungen bestehen. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich eine jährliche Auffrischung auch für den Fall, dass der Hersteller ein größeres Intervall empfiehlt (z.B. 3 Jahre). Grundsätzlich gilt, dass bei jedweder Überschreitung der Fristen zur Auffrischungsimpfung (1 bzw. 3 Jahre, entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers) ein bestehendes Tollwutzertifikat seine Gültigkeit verliert und das Verfahren erneut beginnt.

Blutprobe

Nach der Impfung muss i.d.R. eine Wartezeit abgewartet werden, bevor die Blutprobe entnommen werden kann. Neben den Angaben zur Kennzeichnung (s.o.) werden zusätzlich noch weiter Angaben erfasst. Alle Proben müssen eindeutig gekennzeichnet sein (auch Einzelproben). und die Angaben auf dem Probenröhrchen und auf dem Einsendeschein müssen übereinstimmen. Die Bestimmung des Antikörpertiters muss in einem anerkannten Labor erfolgen. Wir sind als Labor für sämtliche Reiseziele anerkannt.

Befund/Zertifikat

Nach dem Test wird ein Befund/Zertifikat erstellt, aus dem das Resultat der Untersuchung hervorgeht (mit Angabe des Titerwerts). Dieses Dokument wird dem einsendenden Tierarzt per Post zugeschickt (auf Wunsch zusätzlich auch per Fax oder e-mail). Der Tierarzt überträgt das Ergebnis in den EU-Heimtierausweis. Dieses Zertifikat behält zeitlebens die Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass das Tier regelmäßig (nach Herstellervorgaben bzw. Reiselandvorschriften) gegen Tollwut geimpft wird. Bei einer Frist-Überschreitung muss in jedem Falle eine erneute Titerbestimmung durchgeführt werden.