Einreisebestimmungen
Schweden
Schweden ist tollwutfrei. Ab dem 1.1.2012 wurde die bisher geltende nationale Regelung an die der anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. Für Reisen innerhalb der EU ist dementsprechend keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich.
Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
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Kennzeichnung
Es wird dringend die Kennzeichnung durch einen Mikrochip empfohlen. Eine Tätowierung wird nur noch anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 durchgeführt wurde und klar lesbar ist.
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Impfung
Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.
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Dokumentation
Eintragung der Impfung in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
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Wartefristen
Reiseantritt frühestens 21 Tage nach der Impfung. Die frühere Forderung nach einer Entwurmung entfällt (aktuelle Regelung: vergl. Link [unten]).
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