Einreisebestimmungen

Schweden

Schweden ist tollwutfrei. Ab dem 1.1.2012 wurde die bisher geltende nationale Regelung an die der anderen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. Für Reisen innerhalb der EU ist dementsprechend keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich.



Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
  1. Kennzeichnung

    Es wird dringend die Kennzeichnung durch einen Mikrochip empfohlen. Eine Tätowierung wird nur noch anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 durchgeführt wurde und klar lesbar ist.
  2. Impfung

    Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.
  3. Dokumentation

    Eintragung der Impfung in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
  4. Wartefristen

    Reiseantritt frühestens 21 Tage nach der Impfung. Die frühere Forderung nach einer Entwurmung entfällt (aktuelle Regelung: vergl. Link [unten]).

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