Einreisebestimmungen

Neuseeland

Neuseeland ist tollwutfrei. Deshalb gelten auch für die Einreise von Tieren aus Mitgliedstaaten der EU besondere Einreisebestimmungen.


Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
  1. Kennzeichnung

    Durch Implantation eines Mikrochips (ISO-Standard, bei Verwendung anderer Mikrochips muss der Importeur sicherstellen, dass ein Lesegerät zur Verfügung steht, um das Tier identifizieren zu können).
  2. Impfung

    Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff. Bei einer Erstimpfung: Mindestalter 3 Monate.
  3. Blutprobe

    für Titerbestimmung frühestens 3 Wochen nach der Impfung.
    Einsendeschein für Serumproben zur Tollwutantikörperbestimmung, Tiere [docx].
  4. Untersuchung

    Im FAVN-Test beim EUROVIR Hygiene-Labor bzw. in einem von der EU zugelassenen Labor (Mindestwert: 0,5 IU/mL). In den 30 Tagen vor der Ausreise muss eine zweite Tollwutantikörperbestimmung durchgeführt werden.
  5. Dokumentation

    Bei ausreichendem Titerwert: Eintragung des Ergebnisses in den Heimtierausweis durch den Tierarzt. Die Ergebnisse der Tollwutantikörperbestimmungen müssen von einem amtlichen Tierarzt bestätigt werden.
  6. Wartefristen

    Der Zeitraum zwischen Impfung und Ausreise muss mindestens 6 Monate und drei Wochen betragen höchstens jedoch ein Jahr. Bei Wiederholungsimpfungen darf der Zeitraum zwischen Impfung und Ausreise höchstens ein Jahr betragen.
  7. Besondere Regelungen und Begriffe

    Folgende Hunderassen dürfen nicht eingeführt werden: American Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, Japanese Tosa und Fila Brazileiro. Das Tier muss sich 6 Monate vor der Ausreise in dem Ausfuhrland aufgehalten haben und darf in den 60 Tagen vor der Ausreise nicht in offiziellen Quarantänestationen gewesen sein. Am Tag der Ausfuhr darf das Tier den 42. Tag der Trächtigkeit nicht überschritten haben und muss über 9 Monate alt sein. In Neuseeland erfolgt eine Quarantäne für mindestens 30 Tage; Katzen benötigen hierfür eine Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, Hunde eine Impfung gegen Staupe, HCC, Parvovirose und Zwingerhusten. Zusätzlich zur Tollwutantikörperbestimmung müssen Hunde in den letzten Tagen vor der Ausreise auf Dirofilaria immitis, Brucella canis, Leptospirose, Ehrlichia canis und Babesia gibsoni untersucht werden. Außerdem müssen bei Hunden und Katzen eine parasitologische Kotuntersuchung sowie eine Endo- und Ektoparasitenbehandlung durchgeführt werden.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare